top of page

Beiträge:

Der Mitgliedsbeitrag wird als Einheitsbeitrag unabhängig von der Inanspruchnahme und dem Umfang der Beratungsleistung erhoben.

 

Der Beitrag stellt sich unter sozialen Gesichtspunkten wie folgt dar:

 

Der Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 €.

 

Auszubildende zahlen bis zu Abschluss der Ausbildung nur die Aufnahmegebühr.

 

bottom of page