top of page
Beiträge:
Der Mitgliedsbeitrag wird als Einheitsbeitrag unabhängig von der Inanspruchnahme und dem Umfang der Beratungsleistung erhoben.
Der Beitrag stellt sich unter sozialen Gesichtspunkten wie folgt dar:
Der Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 €.
Auszubildende zahlen bis zu Abschluss der Ausbildung nur die Aufnahmegebühr.
bottom of page